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Wer
zahlt die Kosten einer Legasthenie-Therapie? Im
Regelfall sind es leider die Eltern, die die Kosten zu tragen haben. Die
Krankenkassen weigern sich meist, die Kosten zu übernehmen, und berufen
sich auf Gerichtsurteile, u. a. auf das des Bundessozialgerichts vom
25.7.79 etc. ( -3 RK 45/78 - ). Der
z. Zt. einzig „gangbare“ Weg, eine Kostenübernahme bzw. -beteiligung
zu erreichen, ist die Antragstellung beim Jugendamt nach § 35 a KJHG. Voraussetzung
dafür ist aber:
a) dass aufgrund der Schwere der Legasthenie schulische Fördermaßnahmen
nicht ausreichen
b) dass eine gutachterlich* nachzuweisende, unmittelbar drohende seelische
Behinderung *
z. B. durch Kinder- und Jugendpsychiater an den div. Universitätskliniken
oder geeignete andere Fachärzte, die aber vom Jugendamt als solche
anerkannt sein müssen.
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